HAUSORDNUNG

Die nachstehende Hausordnung bestimmt die Verhaltensregeln innerhalb des Stellplatzes. Sie dient dem ordnungsgemäßen Ablauf des Betriebs auf dem Wohnmobilstellplatz “GULLIVER”.

ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN

– Von 13 Uhr bis 15 Uhr  die Rezeption ist geschlossen.
– Die Gäste sind verpflichtet, die Ankunfts-/Abfahrtszeiten von “GULLIVER” und die von der Geschäftsführung vorgegebenen Zu-/Ausfahrtszeiten einzuhalten.
– Die Vergabe der Parzellen obliegt der Geschäftsführung. Es ist verboten, sich auf andere Parzellen ohne Erlaubnis der Geschäftsführung zu stellen.
– Es ist verboten, Zelte oder Vorbauten aufzubauen, Löcher zu graben oder den Stellplatz zu verändern.
– Beim Benutzen der auf den Parzellen befindlichen Einzel-Sanitäranlagen oder der Sammel-Sanitäranlagen achten Sie bitte darauf, Geräte oder Anlagen nicht zu beschädigen und sie sauber und ordentlich wieder zu hinterlassen.
Der Wohnmobilurlauber ist für die bestimmungsgemäße Verwendung des Stroms auf der Parzelle verantwortlich: Er ist verpflichtet, genormte Kabeln, Kupplungen und Anschlüsse zu verwenden und jegliche Gefahr für Personen oder Gegenstände zu vermeiden.
– Der Wohnmobilurlauber hat auf die auf den Parzellen und in den gemeinsamen Bereichen befindlichen Pflanzen und Grünanlagen zu achten und darf sie nicht beschädigen. Er muss die eigene Parzelle sauber und ordentlich halten und darf kein Feuer entfachen. Nur die Verwendung eines eigenen oder des von der Geschäftsführung im entsprechenden Bereich bereitgestellten Grills ist erlaubt. Der Müll ist in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
– Die Wohnmobilurlauber sind verpflichtet, auf ihr Eigentum aufzupassen.
Die Geschäftsführung übernimmt keine Verantwortung für Verluste oder Diebstahl von nicht überwachten Gegenständen.
– Es ist verboten, das Areal mit Wagen oder Motorrad ohne Sondergenehmigung der Geschäftsführung zu befahren. Nur Mofas und die für den Wohnmobilurlauber bereitgestellten Fahrräder sind erlaubt.
– Besuch ist nur mit Genehmigung der Geschäftsführung erlaubt.
– Der Aufenthalt Minderjähriger im Areal ist nur erlaubt, wenn sie von Volljährigen begleitet werden, die die Verantwortung übernehmen.
– Im GULLIVER-Areal müssen Haustiere an der Leine geführt werden.
Die Haustiere müssen überwacht und in der eigenen Parzelle verbleiben.
– Während des Aufenthalts auf der Parzelle, muss der Wohnmobilmotor abgestellt bleiben und jeglicher Lärm vermieden werden.
– Zwischen 23:00 und 8:30 Uhr ist Ruhe einzuhalten. Während der Ruhezeit ist der Betrieb sämtlicher Motorfahrzeuge untersagt. Fernseher müssen leise gestellt und Kinder von Erwachsenen überwacht werden.

ANKUNFT UND ABFAHRT
Bei der Ankunft ist der Wohnmobilurlauber verpflichtet, sich mit seiner Familie/Begleitung bei der Geschäftsführung vorzustellen, um die Aufnahmevorgänge zu vervollständigen, d.h.: Abgabe der Ausweise, Registrierung der Ankunft, Überprüfung der Personenanzahl und ggf. Reservierungsbestätigung. Nach Übernahme der Parzelle, ist der Wohnmobilurlauber verpflichtet, eventuelle Missstände, Störungen o.Ä. sofort zu melden. Bei der Abfahrt muss der Wohnmobilurlauber warten, bis die Geschäftsführung überprüft hat, ob während seines Aufenthalts Schäden an den Anlagen und den Pflanzen der Parzelle aufgetreten sind. Sollten Schäden festgestellt werden, werden die entsprechenden Kosten dem Wohnmobilurlauber auferlegt.
Hinweis: Die Ankunfts-/Abfahrtsabwicklungen werden ausschließlich im Zeitraum zwischen 8:30 und  22:00 Uhr vorgenommen. Sie sind außerdem zwischen 13:00 und 15:00 Uhr nicht möglich.
Die Wohnmobilurlauber sind verpflichtet, die Parzellen bis zur von der Geschäftsführung angegebenen Uhrzeit – je nach Ankunftszeit – zu verlassen (siehe Preisliste).

ÖFFNUNGSZEITEN
– Ostern und 25 April;
– Vom 1. Mai bis zum 11. September ( sieben Tage in der Woche).

RESERVIERUNGEN
Reservierungen bei  “GULLIVER” können via E-Mail unter der Adresse sostagulliver@virgilio.it oder telefonisch unter der Nummer  +39 3388967727 erfolgen.
Während der Öffnungszeiten können die Reservierungen auch direkt bei der Geschäftsführung erfolgen.

PREISE
Die Preise des Wohnmobilstellplatzes “GULLIVER” sind im Abschnitt Preisliste auf dieser Homepage und bei der Geschäftsführung einsehbar.
Die Zahlung erfolgt direkt bei der Geschäftsführung bar oder mittels Kreditkarte.

 

Gulliver SAS - p.iva 01849140676
tel.+39 3388967727 - sostagulliver@virgilio.it - Via del Mare snc, Cologna Spiaggia - 64026 Roseto degli Abruzzi (TE)